Qualitätsmanagement

Sie bestellen im Buchhandel ein englischsprachiges Fachbuch, welches der Buchhändler selbst importiert. Sie stellen beim Lesen des Buches fest, dass die Bindung des Buches mangelhaft ist und Seiten herausfallen. Sie reklamieren diesen Mangel. Der Buchhändler weist Sie auf den Aufkleber „Importware – Qualitätsmängel möglich“ hin, den er auf der Rückseite des Buches angebracht hat und erkennt die Reklamation nicht an. Welche Ansprüche haben Sie?

Der Verkäufer hat den Vertragsgegenstand mangelfrei zu liefern. Wenn im Kaufvertrag keine besondere Beschaffenheit vereinbart ist, gilt eine „übliche Beschaffenheit“ als vereinbart (§ 434 I S. 1 BGB). Bei einem Buch kann der Käufer erwarten, dass die Seiten nicht herausfallen. Der Aufkleber ist nachträglich aufgebracht und kein wirksamer Vertragsbestandteil, so dass eine Haftung nicht ausgeschlossen wurde. Der Käufer kann seine Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB geltend machen.

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