Erlass eines Räumungsverwaltungsaktes

Fall: Eigentümer verlangt nach Ablauf einer befristeten Einweisungsverfügung von der Behörde die Räumung seiner Wohnung. 
 
Was ist die richtige AGL?

eA: Folgenbeseitigungsanspruch
Rechtswidriger Zustand besteht dann darin, dass sich der Eingewiesene auch noch nach Ablauf oder Widerruf der Einweisungsverfügung in der Wohnung aufhält. Dann ist im Rahmen des FBA zu prüfen, ob der Behörde die Beseitigung der Folgend rechtlich zulässig ist. Hierbei ist dann jedoch problematisch, worauf die Behörde den Räumungsverwaltungsakt ggü. dem in der Wohnung befindlichen Bürger stützen soll:
UA1: FBA
  • arg.: andernfalls könnte die Behörde argumentieren, sie hätte keine RGL zur Beseitigung der Folgen und der rw Zustand würde weiterbestehen.
  • contra: FBA selbst kann keine Anspruchsgrundlage sein, denn dies wäre ein Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes und überdies ein Zirkelschluss
UA2: Generalklausel
 
aA: 
Nur wenn Wohnung frei war: FBA, da dieser auf die Wiederherstellung des status quo ante gerichtet ist
Sonst Generalklausel auch im Verhältnis Eigentümer- Behörde

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