Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Um welche Fälle geht es bei einem abwesenden Angeklagten?

Um die in §§ 231, 247 StPO normierten Ausnahmefälle
--> z.B. § 231 II StPO: Eigenmächtiges Entfernen vom Gerichtssaal
--> Beurteilung der Eigenmächtigkeit zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung im Freibeweisverfahren
 
Eigenmächtigkeit zB. auch, falls sich Urteil durch Suizid entzogen werden soll

Diskussion