Allgemeines

BtMG, Nebenstrafrecht

Entäußerungskette, Beschaffungskette

Innerhalb des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gilt der Grundsatz der Subsidiarität, allerdings in zwei Ketten
1. Die erste, die sogenannte Entäußerungskette, hält die Reihenfolge Handeltreiben, Veräußerung, Abgabe und sonstiges Inverkehrbringen und Ausfuhr ein. 
2. Die zweite Kette, die sogenannte Beschaffungskette, bringt Subsidiarität in der Reihenfolge Handeltreiben, Einfuhr, Herstellung, Anbau, Erwerb, Sich-in-sonstiger-Weise verschaffen und von (Abs. I Nr. 3) Besitz.

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