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Was ist das Entschließungsermessen, was das Auswahlermessen? 

Das den Behörden eingeräumte Ermessen, kann in zwei Stufen eingeteilt werden: 
 
1. Zunächst geht es um die Frage, OB die Behörde überhaupt tätig werden soll (Entschließungsermessen) 
 
2. Danach geht es um die Frage, wie und in welchem Umfang die Behörde handeln darf (Auswahlermessen)

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