Revisionsklausur

Welche Fälle können für den Revisionsgrund der ungesetzlichen Beschränkung der Öffentlichkeit gem. § 338 Nr. 6 StPO exemplarisch herangezogen werden?

Fälle des faktischen Ausschluss
Gericht darf zwar grds. Leute von der Verhandlung ausschließen, es muss dabei aber die Willkürgrenze einhalten und den Ausschluss frei von sachwidrigen Erwägungen halten

Diskussion