Leasingvertrag

Klausurtipp: Wenn zwischen Lieferant und Leasinggeber ein Handelsgeschäft iSd § 377 HGB vorliegt, der Leasingnehmer selbst aber kein Kaufmann ist, verstößt eine Abwälzung der Rügepflicht auf den Leasingnehmer gegen § 307 BGB, wenn sich die Rügepflicht auch auf nicht offensichtliche Mängel bezieht. Hält der Lieferant dem Leasingnehmer dann zu Recht die durch den Leasinggeber unterlassene Mängelrüge entgegen, kann der Leasingnehmer nach der mietrechtlichen Gewährleistung gegen den Leasinggeber vorgehen.

 

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