Wie verläuft der Gang des Strafverfahrens?

Erkenntnisverfahren: hier wird geklärt, ob sich ein Beschuldigte einer Straftat schuldig gemacht hat. Das Erkenntnisverfahren besteht aus drei Teilen:
  • Ermittlungsverfahren: Staatsanwaltschaft prüft, ob gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht besteht (§§ 160-177)
  • Zwischenverfahren: Gericht prüft, ob gegen den Angeschuldigten das Hauptverfahren eröffnet ist (§§ 199-211)
  • Hauptverfahren: Gericht prüft, ob der Angeklagte der Straftat schuldig ist. (§§ 213-358) Unterteilung in Vorbereitung (§§ 213 ff.) und Durchführung. (§§ 226 ff.)
Vollstreckungsverfahren: nach rechtskräftiger Verurteilung des Angeklagten (§§ 449-463d)

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