Welches sind die wichtigsten Prozessvoraussetzungen und welche Folgen hat ihr endgültiges Fehlen?

  • Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts
  • Strafmündigkeit
  • Verhandlungsfähigkeit
  • keine anderweitige Rechtshängigkeit
  • keine entgegenstehende Rechtskraft
  • keine Verjährung
  • wirksamer Strafantrag bei Antragsdelikten
  • wirksame Anklage und wirksamer Eröffnungsbeschluss (können während der Hauptverhandlung geheilt bzw. nachgeholt werden)
  • kein Tod des Beschuldigten
 
Konsequenzen:
  • im Ermittlungsverfahren: die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren nach § 170 II einstellen.
  • Im Zwischenverfahren: das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu öffnen, § 204.
  • Im Hauptverfahren: Einstellung durch Beschluss, § 206a, bzw. durch Prozessurteil, § 260 III. Allerdings Vorrang des Freispruchs vor der Einstellung.

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