Was folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip für das Strafverfahren?

Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt für das Strafverfahren, das nach klaren Grundregeln ablaufen muss, vor einem gesetzlich feststehenden und unabhängigen Richter stattzufinden hat und die Beachtung der Grundrechte gewährleisten wird. Das bedeutet insbesondere:
  • der Beschuldigte darf nicht bloßes Untersuchungsobjekt sein, sondern Prozesssubjekt mit eigenen prozessualen Rechten.
  • rechtliches Gehör muss grundsätzlich vor jeder nachteiligen Entscheidung gewährt werden.
  • Die Aufklärung der Tat steht unter dem Verbot jeglichen Willenszwangs und unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Die Verurteilung erfordert einen zweifelsfreien Schuldbeweis.

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