Was besagt Untersuchungsgrundsatz?

Der Untersuchungsgrundsatz besagt, dass die Staatsanwaltschaften das Gericht verpflichtend sind, das wirkliche Geschehen von Amts wegen zu erforschen aufzuklären. Sie müssen folglich auch unabhängig von Beweisanträgen Ermittlungen zur Wahrheitsfindung anstellen.

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