Gilt der in-dubio-Grundsatz auch für Prozessvoraussetzungen?

Da die Prozessvoraussetzungen fundamentale rechtsstaatliche Bedingungen eines Sachurteils darstellen, müsse im Zweifelsfall das Verfahren eingestellt werden. Der BGH will dies für jede einzelne Prozessvoraussetzungen gesondert bestimmen, bejaht die Anwendbarkeit aber jedenfalls für die Verjährung, die Verhandlungsfähigkeit und den Strafklageverbrauch.

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