Was ist eine Hörfalle und kann sie auch bei privaten Gesprächen vorliegen?

Hier wird beim Beschuldigten bewusst der Irrtum erregt das die Vernehmung unterbrochen ist, während sie aber tatsächlich fortgeführt wird. Die stellt eine Täuschung nach § 136a dar. Bei privaten Gesprächen schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, mithören nur im Falle einer Katalogtat des § 100a II.

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