Welches sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn das Protokoll über das stattfinden einer Verständigung schweigt?

Negative Beweiskraft des Protokolls hilft hier nicht weiter, weil auch Ausbleiben protokolliert werden muss. Vielmehr ist das Protokoll widersprüchlich bzw. lückenhaft, dadurch Verlust der Beweiskraft. Revisionsgericht muss im Wege des Freibeweisverfahrens klären, ob dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist oder nicht. Bleiben Zweifel, ist vom Vorliegen einer Absprache auszugehen, die im Übrigen auch bereits durch den bloßen Verstoß gegen die Dokumentationspflicht rechtswidrig ist.

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