Welche Bindungskraft hat eine Verständigung?

Grundsätzlich ist das erkennende Gericht (nicht dagegen die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte) an die Verständigung gebunden. Ausnahmsweise entfällt die Bindung:
  • bei übersehen von rechtlich oder tatsächlich bedeutsamen Umständen und dadurch der in Aussicht gestellte Strafrahmen deshalb nicht mehr tat- und schuldangemessen erscheint
  • wenn das weiter Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, dass der Prognose des Gerichts zugrunde gelegt worden ist

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