Methodenlehre

Das Bestimmtheitsgebot

  • „Nulla poena, nullum crimen sine lege certa“ („Keine Strafe, keine Straftat ohne präzises Gesetz“)
  • „Der Einzelne soll nicht nur von vornherein wissen können, was strafrechtlich verboten ist, sondern auch, welche Strafe ihm für den Fall eines Verstoßes gegen jenes Verbot droht“(BVerfG)
     

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