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Sachenrecht

EBV: "nicht-mehr-berechtigter Besitzer" - Tatbestandsverwirklichung vor Ende des Besitzrechts

  • Rspr.: Ausreichend, wenn die Vindikationslage bei Geltendmachung der Rechtsfolge besteht
    • berechtigter Besitzer darf nicht schlechter stehen als nichtberechtiger
    • gilt jedenfalls dann, wenn das dem Besitzrecht zugrunde liegende Rechtsverhältnis Haftungsfragen nicht regelt
  • hL: Für das Vorliegen einer Vindikationslage kommt es auf den Zeitpunkt der tatbestandsrelevanten Handlung an
    • wer zu dem Zeitpunkt ein Besitzrecht hat kann gar nicht redlich oder unredlich sein, guter/böser Glaube kann sich nur auf etwas tatsächlich existierendes beziehen
    • der berechtigte Besitzer steht auch nicht automatisch besser (Verwendungsanspruch oft auf Rechtsverhältnis beschränkt)

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