Unirep

Sachenrecht

EBV: "nicht-mehr-berechtigter Besitzer" - Tatbestandsverwirklichung nach Ende des Besitzrechts

  • eA: generell ausgeschlossen, nur nach vertraglichen Rückabwicklungsansprüchen
  • hM: Konkurrenz zwischen vertraglicher Rückabwicklung und EBV, aber Vorrang der vertraglichen Haftung

Diskussion