Unirep

Sachenrecht

EBV: Exzess des rechtmäßigen Fremdbesitzers ("nicht-so-berechtigter Besitzer"): Vindikationslage?

  • mM: Die Überschreitung des Besitzrechts ist unrechtmäßig, sodass auch der Besitz dann unrechtmäßig wird
  • hM: Besitz kann nicht in einen rechtmäßigen und einen unrechtmäßigen Teil aufgespalten werden, hinreichender Schutz durch vertragliche und deliktische Ansprüche

Diskussion