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Sachenrecht

(P): Deliktischer SEA beim Fremdbesitzerexzess 

  • Im Dreipersonenverhältnis geregelt durch § 991 II
  • Im Zweipersonenverhältnis (P): Eigentümer steht bei Schädigungen bei unberechtigtem Besitz schlechter, als wenn der Besitz berechtigt wäre
    • eA: Anwendung § 991 II, zumindest analog
    • aA: Teleologische Reduktion § 992 I 2. HS, Deliktsrecht anwendbar
      • wäre auch bei berechtigtem Besitz anwendbar gewesen, Widerspruch bei Sperrwirkung
      • § 993 I 2. HS will den redlichen Besitzer schützen, hier besteht ein solches Bedürfnis nicht

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