_StR Lücken

In welcher Konstellation ist die Abgrenzung von Raub & räuberischer Erpressung besonders relevant? 

1. Wenn eine Sache ohne Zueignungsabsicht (kein Raub mehr) und mit vis absoluta (keine Vermögensverfügung ergo keine Erpressung) weggenommen wird. --> Damit wird nur eine Gebrauchsanmaßung und eine Nötigung mittels Gewalt (+ ggf. Körperverletzung) bestraft. 

2. Das Opfer glaubt, es habe keine Wahl. 
Dann ist nach Rechtsprechung (äußeres Erscheinungsbild) ein Geben und damit eine räub. Erpressung § 253. 
Nach der Literatur ist es aber nach der inneren Willensrichtung ein Geben lassen, aber mangels Schlüsselposition ist es eine Wegnahme, also § 249.  Hier nach der Literatur entscheiden. 

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