_StR Lücken

Wann ist ein Vermögensschaden zulasten des Fiskus zu bejahen?

Bei Steuern und Gebühren, jedoch nicht bei Einnahmen aus dem Unrechtsverkehr (Verwarn/Bußgelder). Diese Gelder haben den Zweck abzuschrecken und sind eigentlich nicht erwünscht.. (erwünscht ist Verhalten ohne die Gelder).

Diskussion