_StR Lücken

Kann eine Kopie eine Urkunde sein?

In der Regel nein, da diese die Garantiefunktion nicht erfüllt und so keine Gedankenerklärung darstellt. Sie ist technisch nur stellvertretend für die eigentliche Gedankenerklärung zu klassifizieren. 

Aber: Wenn die Fotokopie das Original aussieht und auch als solches ausgegeben wird, dann ist eine Urkundenqualität zu bejahen. Maßgeblich ist dabei der Wille des Fälschenden.

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