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Sachenrecht

(P): Unwirksamkeit eines Widerspruchs über § 883 II

(P): Widerspruch i.S.d. § 899 selbst ist keine Verfügung - analoge Anwendung von § 883 II?
  • hM: Analogie (+)
    • Schutzzweck § 883 II - Schutz des Auflassungsanspruchs vor nachträglichen Veränderungen der Rechtslage, die aber nicht nur durch Verfügungen sondern auch durch die nachträgliche Zerstörung des öffentlichen Glaubens an das Grundbuch entstehen können
    • Nur so kann die Vormerkung im Interesse des Rechtsverkehrs ein angemessenes Mittel zur Sicherung eines entsprechenden Anspruchs sein
  • aA: Analogie (-)
    • Ansonsten würde der Anknüpfungspunkt für die  Gutgläubigkeit faktisch vorverlegt, eine solche Rückdatierung ist vom Gesetzgeber nicht gewollt und nur in § 883 III vorgesehen

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