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Sachenrecht

(P): Analoge Anwendung § 883 II - Schutz vor Vermietung/Verpachtung?

  • eA: ja,
    • Vormerkung soll den Erwerber vor allen das Leistungsvermögen des Schuldners beeinträchtigenden Handlungen schützen
    • Mieter würde als (nur) schuldrechtlich Berechtigter anderenfalls besser stehen, als ein dinglich Berechtigter
    • Für den Erwerber ist die Vorenthaltung des unmittelbaren Besitzes u.U. noch nachteiliger als eine Belastung des Grundstücks
  • Rspr: nein
    • Keine vergleichbare Situation
    • Keine Rechtfertigung für Aushebelung des sozialen Schutzes des Mieters
    • Erwerber wir durch schuldrechtliche Schadenersatzansprüche (Rechtsmangel) geschützt

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