Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Wann ist (auch) das dingliche Geschäft sittenwidrig? (§ 138 I)

- grds. ist dingliches Geschäft sittlich neutral, sodass die Sittenwidrigkeit des schuldrechtlichen Vertrags die Verfügung nicht berührt 
 
ANDERS: Wenn die Sittenwidrigkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt, bzw. mit dem Erfüllungsgeschäft sittenwidrige Zwecke verfolgt werden 

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