Unirep

Handelsrecht

Widerlegung der Vermutung des § 1 II HGB, dass es sich bei einem Gewerbebetrieb um ein Handelsgewerbe handelt

  • Art
    = qualitative Merkmale des Geschäftsbetriebes = Komplexität, Risikogehalt und Schwierigkeit der Tätigkeit
  • Umfang
    = quantitative Merkmale wie Umsatz, Zahl der Mitarbeiter, ...
 
beide Merkmale müssen kumulativ vorliegen

Diskussion