Unirep

Handelsrecht

Rechtsfolge des Scheinkaufmanns

  • Der Dritte kann sich
    • auf die wahre Rechtslage berufen
    • oder auf die Kaufmannseigenschaft des Scheinkaufmanns
  • Der Scheinkaufmann kann sich nicht auf das Handelsrecht berufen, um für ihn günstige Ergebnisse zu erzielen

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