Unirep

Arbeitsrecht

Höhe der Haftung des Arbeitnehmers

Verschuldens-
grad
Erklärung Rechtsfolge
Vorsatz mind. billigend in Kauf nehmen unbeschränkte Haftung
Grobe Fahrlässigkeit = was jedem hätte einleuchten müssen Grds: Unbeschränkte Haftung

Ausnahme: Verdienst in auffälligem Missverhältnis zum Schadensrisiko (BAG: Max. ein Jahreseinkommen)
Mittlere Fahrlässigkeit Schaden wäre bei gebotener Sorgfalt voraussehbar und vermeidbar gewesen Teilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Quote nach Abwägung der Gesamtumstände
leichte Fahrlässigkeit "kann jedem mal passieren" keine Haftung

Diskussion