Unirep

Arbeitsrecht

Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten

  • Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bestehen nur im Verhältnis zum Arbeitgeber
  • Aber Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber, soweit ihm bei Schädigung des Arbeitgebers eine Haftungsminderung zustehen würde

Diskussion