_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was versteht man unter der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts?

Das VersammlungsG stellt für unmittelbar versammlungsbezogene Eingriffe eine abschließende Regelung dar, die als speziellere Regelung einem Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht und seine Ermächtigungsgrundlagen ausschließt.
 
Ausnahme
Im Vor/Nachfeld einer Versammlung, wenn nach 15 VersG aufgelöst wurde. 

Wenn das mildere Mittel die Maßnahme des PAG ist 

Wenn eine versammlungsatypische Gefahr vorliegt (Brückeneinsturz)

Bei Anwendung von Zwangsmitteln (VersG enthält dazu keine Regelung)

Diskussion