Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Schema § 831

I. Tatbestand 
1. Verrichtungsgehilfe = wer mit Wissen und Wollen des GH in dessen Interessenkreis eingesetzt wird und dabei dessen Weisungen unterworfen ist
2. Widerrechtliche Schädigung eines Dritten 
3. In Ausführung der Verrichtung 
II. RW
III. Schuld 
-> wird vermutet, Exkulpation möglich, § 831 I 2
IV. RF: SE
 
Zu 3: nicht bloß bei Gelegenheit: Rspr. erforderlich und genügend ist unmittelbarer Zusammenhang zwischen aufgetragener Verrichtung und schädigender Handlung 
-> noch in den Kreis der Maßnahmen fallend 

Diskussion