Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Dezentralisierter Entlastungsbeweis 

- in größeren Unternehmen lässt es die Rechtsprechung genügen, wenn sich der GH für den leitenden Angestellten exkulpieren kann
 
*Praktisch: AGL: § 823 I (ggf. iVm §§ 31, 86, 89) wegen Verletzung einer Verkehrspflicht (Haftung wegen Organisationsverschulden)

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