Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Merkposten Bereicherungsrecht und Drei Personen Verhältnisse

- Leistungsbeziehung aus Empfängerperspektive bestimmen (§§ 133, 157 analog weil geschäftsähnliche Handlung) Anweisung: Bank als Erklärungsbotin 
- Vorrang der LK kurz herleiten 
- Einschränkungen nach Wertungsgesichtspunkten
-> Veranlassung durch Leistenden 
-> Schutzbedürftigkeit des Empfängers 
-> Unentgeltlichkeit 
-> Sachenrechtliche Wertungen
 
*Insbesondere: Wertungsgesichtspunkte bei Anweisungsfällen
-> BGH: Allgemeine Veranlassung + § 932 II
-> Canaris: §§ 170ff. 
 
*Rangposten im Grundbuch: Grundbuchpositionen sind etwas (Vermögenswertes) Erlangtes; auch der Rang an sich! 
-> ABER: Zuweisungsgehalt erst dann, wenn materiell eine entsprechende Position (=Rang) tatsächlich erlangt; das Einreichen des Antrags auf Eintragung reicht aus

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