Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Übersicht Leistungszweck und subjektiver Rechtsgrund 

Im Rahmen des Leistungszwecks und des (subjektiven) Rechtsgrunds unterscheiden sich drei Formen der Leistungskondiktion:
 
1) Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit, die von Anfang an Bestand, § 812 I 1 Alt. 1 
 
2) Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit die später weggefallen ist, § 812 I 2 Alt. 1
 
3) Leistung in Erwartung einer Gegenleistung, die nicht erfolgt, § 812 I 2 Alt. 2

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