Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Einschränkungen des Rückforderungsausschlusses (§ 242)
 
-> Darüber hinaus wird diskutiert, den Anwendungsbereich des § 817 2 aus Billigkeitsgründen teleologisch zu reduzieren. Praxis ist hier zurückhaltender geworden, und lässt es öfter bei § 817 2 bewenden 

(1) Unbilligkeit des Rückforderungsausschlusses
-> BGH hat in BGHZ III, 308 angenommen, dass es unbillig wäre, dem Schwarzarbeiter einen Bereicherungsanspruch nach § 817 2 zu versa
gen -> Meinung jedoch im Jahr 2014 geändert (BGHZ 201, 1ff.)
 
Anspruch aus § 611, 612 (-) -> § 1 SchwarArbG -> § 134
 
Anspruch nach dem Grds. der Lehre vom faktischen Arbeitsverhältnis (-) da sonst Umgehung von SchwarzAG 
 
Anspruch auf Aufwendungsersatz §§ 683 1, 670, 1835 III: P: Fremdgeschäftsführungswille -> jedenfalls durfte GF seine Aufwendungen nicht für erforderlich halten 
 
Anspruch auf Wertersatz für die erbrachten Leistungen nach §§ 812 I 1 Alt. 1, 818 II bzw. § 817 1, 818 II -> Ausschluss nach § 817 2 (ohne Korrektur nach § 242)
 
 

Diskussion