Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

P: Radargerät: Rückforderung des KP (-) wegen § 817 2

Anspruch gemäß § 812 I 1 Alt. 1 
-> KV sittenwidrig iSv § 138 I (Verstoß gegen die guten Sitten, § 23 I b StVO, Fallgruppe der Sittenwidrigkeit eines Geschäfts zur Förderung einer Straftat o. Ordnungswidrigkeit)
-> Beachte Abgrenzung zu § 134
 
Rückforderung des KP hat der BGH wegen § 817 2 ausgeschlossen, da beiden Seiten ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last fällt -> auch teleologische Reduktion wurde abgelehnt: Zwar ziehe auch der Veräußerer aus dem sittenwidrigen Geschäft Vorteile, doch steht der Erwerber dem verbotenen Verhalten näher als der Veräußerer
 
Möglich: Widerruf des als Fernabsatzvertrags geschlossenen Vertrages 

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