Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

STR. Ob die Eigentumsverletzung iSd § 823 I und die Besitzentziehung im Rahmen des § 992 zusammenfallen können 
 
-> SOG. Erwerbsdelikte 
 
oder ob gesonderte Eigentumsverletzung vorliegen muss

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