_StR Lücken

StPO

Was ist eine "Hörfalle" und wie wird das prozessual gelöst?

Eine Hörfalle ist dann gegeben, wenn ein Beschuldigter von Privatpersonen auf Veranlassung der Polizei ausgefragt wird und diese Informationen dann zur Beweisführung hergenommen werden. 

- Eine Belehrung ist nicht notwendig, weil die ja eine Vernehmung voraussetzt und die ist hier nicht gegeben. 
- Es kommt dennoch eine Analogie des §136a in Betracht, wenn die Art der Zusammenwirkung mit Polizei und die Umstände, die zu den Beweisen geführt haben, fragwürdig sind. 
(Bsp: Polizeispitzel in U-Haft). 
--> Dann wg. Rechtsstaatlichkeit in der Regel ein Beweisverwertungsverbot. 

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