Kapitel 5

Definition des Organisationsbegriffs

  • Organisation hat die Aufgabe zielgerichtetes
    Zusammenarbeiten von Teilen eines Ganzen zu ermöglichen
  • 2 grundlegende Bedeutungen
    • Ordnungs- und Gestaltungsfunktion
      -> Instrumenteller Organisationsbegriff (Gutenberg, Kosiol)
      „Das Unternehmen hat eine Organisation“
    • Institutionelles Gebilde
      -> Institutioneller Organisationsbegriff
      „Das Unternehmen ist eine Organisation“
      beginnt sich durchzusetzen
 
Organisation hat die Aufgabe, ein zielgerichtetes Zusammenwirken von Teilen eines Ganzen zu
ermöglichen, eine Ordnung herzustellen. Diese Ordnung wirkt der Unordnung entgegen, in der man nicht in der Lage ist, komplexe Aufgabenstellungen systematisch und zielgerichtet zu bewältigen.
Organisation kann grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen Arten verstanden werden: Als Ordnungs- und Gestaltungsfunktion sowie als institutionelles Gebilde.

Instrumenteller Organisationsbegriff: Das Ziel, die Arbeitsabläufe so rational als möglich zu gestalten, wurde durch das Aufstellen entsprechender Regeln erreicht. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist die „Organisation“.

Institutionelle Organisation: Hier weitet sich der Blick auf das gesamte System, auf die Institution aus.

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