_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht

Welche Besonderheit gibt es, wenn ein VA während des Klageverfahrens zurückgenommen wird?

Dann gilt Art. 50 BayVwVfG, der besagt, dass kein Vertrauensschutz besteht und ggf. Auslagen ersetzt werden können, wenn ein Dritter Klage erhoben hat. Die Klage muss zulässig gewesen sein und der VA begünstigend für den Empfänger. 

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