_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht

Ist ein VA mangelhaft, dann kommt eine Heilung in Betracht. Welche Norm regelt das und was sind die Voraussetzungen?

Die in § 45 VwVfG aufgezählten Form- oder Verfahrensmängel eines Verwaltungsaktes können durch die Vornahme der Handlung geheilt werden. Die Heilung anderer, nicht genannter Form- oder Verfahrensmängel ist nicht möglich.

Voraussetzung einer Heilung ist, dass der Verwaltungsakt nicht nichtig ist.

Diskussion