_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht

Gibt es auch Mängel eines VA's, die nicht geheilt werden können?

Ein Verwaltungsakt ist nach der Generalklausel des §  44 Abs. 1 VwVfG nichtig, wenn er an besonders schwer wiegenden Fehlern leidet und dies offensichtlich ist.

Zusätzlich werden in § 44 Abs.2 VwVfG konkrete Beispiele genannt, in denen ein Verwaltungsakt immer nichtig ist und in § 44 Abs.3 VwVfG konkrete Beispiele die in keinem Fall eine Nichtigkeit begründen.

Die Generalklausel ist zu den Beispielen der Absätze 2 und 3 subsidiär.

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