Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

P: Berührungsloser Unfall 

Zurechnung von Rechtsverletzungen ohne Berührung mit dem Fahrzeug des Halters 
 
-> "beim Betrieb" (+) wenn das Fahrzeug über seine Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat 
 
*zB Überhol- und Ausweichmanöver, die von einem Fahrzeug herausgefordert werden

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