Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Zu Merken: entsprechende Anwendung von § 840 II

Vorschrift nicht nur im Verhältnis zu geschädigten Dritten anwendbar, sondern nach ihrem Rechtsgedanken auch im Falle eines Zweipersonenverhältnisses im Rahmen des Mitverschuldens 

Diskussion