_StR Lücken

StPO

Wann ist es zulässig zwangsweise in die körperliche Integrität einzugreifen?

Gemäß §81a StPO ist dies Gras zulässig. Aber: Zwangsweise Brechmittel zuzuführen ist nicht erlaubt. Der Beschuldigte im Strafverfahren müsse weiter Subjekt bleiben und dürfe nicht zum Objekt degradiert werden. Es gelte der Grundsatz der Passivität der Mitwirkung des Beschuldigten, der nicht zu aktiver Mitwirkung gezwungen werden dürfe, was hier aber geschehe. In der Verabreichung von Brechmitteln liege ein unerlaubter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Beschuldigten und zugleich liege ein Verstoß gegen das Gebot der Achtung der Menschenwürde und der allgemeinen Persönlichkeitsrechte vor.

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