_StR Lücken

StPO

Ist kriminalistische List zulässig in einer Vernehmung?

Eigentlich gehört die Täuschung zu den verbotenen Vernehmungsmethoden §136a StPO. 

Aber die Täuschung ist von der kriminalistischen List abzugrenzen. Bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen ist nicht erlaubt, im Falle einer Hörfalle kann dies legitim sein.

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