Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

STR. Erhält der Wucherer nach § 817 2 Zinsen?

- eA: gar keine Zinsen -> P: Sanktionscharakter, obwohl Strafcharakter dem Zivilrecht fremd ist 
 
-aA: Marktüblicher Zins
-> P: Dann könnte der Wucherer risikolos maßlos überhöhte Zinsen verlangen 
 

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