ZwangsvollstreckungsR

Drittwiderspruchsklage, § 771

InterventionsR: Rechte aus InsO und AnfG

  • gepfändeter Gegenstand, der vom Schuldner vor der Pfändung nach InsO oder AnfG anfechtbar erlangt wurde
  • umstritten, ob Anfechtungsmöglichkeit nach §§ 129 ff. InsO und dem AnfG = InterventionsR
  • eA, InterventionsR (+): AnfechtungsR = lediglich schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch 
  • aA, InterventionsR (-): Position des Anfechtungsgläubigers stehe zumindest wirtschaftlich einem § 771 unterfallenden Herausgabeanspruch des Vermieters/Verleihers/Verpächters gleich

Diskussion