_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was bedeutet das Konnexitätsprinzip und welche Auswirkungen auf die Prüfung im Klageweg hat dies?

Der Konnexitätsgrundsatz bedeutet, dass eine rechtmäßige Sekundärmaßnahme nur auf einer rechtmäßigen Primärmaßnahme beruhen kann. 

Grundsätzlich ist keine Konnexität nötig, da man ja beide Maßnahmen gerichtlich prüfen lassen könnte. Es kommt eben auf die angegriffene Maßnahme an. Es kommt zu keinem Rechtsverlust für den Bürger (h.M.)
Dagegen wendet eine Sicht ein, dass man bei 70 II PAG ja auch eine Konnexität verlangt. 

Bei 70 II, dem Sofortvollzug muss ein hypothetischer VA geprüft werden, aufgrund des Wortlauts (innerhalb ihrer Befugnisse).

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